Sie zahlen keine Steuern bei der Investition, sondern nur, wenn Renditen oder Gewinne erzielt werden
Die Gewinne fließen in die Bemessungsgrundlage der Ersparnisse der Einkommensteuer (IRPF) ein
In den meisten Fällen wird eine Quellensteuer von 19 % erhoben
Jährliche Steuerbescheinigung zur Erleichterung Ihrer Steuererklärung
Wenn Sie mit steuerlichem Wissen investieren, können Sie Ihre tatsächliche Rentabilität verstehen und Entscheidungen mit größerer Sicherheit treffen.
Die bloße Investition in ein Urbanitae-Projekt löst keine Besteuerung aus. Der Steuertatbestand tritt erst ein, wenn Renditen oder Gewinne erzielt werden.
In den meisten Fällen behält der Bauträger 19 % Quellensteuer auf die ausgeschütteten Gewinne ein, die direkt als Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer (IRPF) an das Finanzamt abgeführt werden.
Renditen und Gewinne werden in die Bemessungsgrundlage der Ersparnisse der IRPF integriert und nach den im jeweiligen Steuerjahr geltenden Sätzen (progressive Stufen) besteuert.
Die Einkünfte werden zu anderen Kapitalerträgen (Dividenden, Bankzinsen usw.) addiert.
Für Unternehmen: Wenn Sie über ein Unternehmen investieren, unterliegen die Gewinne der Körperschaftsteuer (in der Regel 25 %).
Wenn Sie über ein Unternehmen investieren:
Bei Eigenkapitalprojekten können Gesellschaften, die mindestens 5 % des Kapitals halten, gemäß den geltenden Vorschriften die Befreiung von der Doppelbesteuerung anwenden (95 % des Gewinns sind steuerfrei).
Urbanitae stellt eine jährliche Steuerbescheinigung aus mit:
Die Gewinne fließen in die Bemessungsgrundlage der Ersparnisse der IRPF ein.
In den meisten Fällen wird eine Quellensteuer von 19 % erhoben.
Jährliche Steuerbescheinigung zur Erleichterung Ihrer Erklärung.
In den meisten Fällen sind diese Informationen bereits in den Entwurf der Steuererklärung integriert.
Zinsen → Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Gewinne in Eigenkapitalprojekten (Equity) → Kapitalertrag oder Dividende je nach Fall.
Wenn kein Quellensteuerabzug vorgenommen wurde (Liquidationsquote), müssen Sie den Gewinn manuell angeben.
Vermögensverluste können mit Gewinnen aus demselben Geschäftsjahr verrechnet und gegebenenfalls gemäß den geltenden Vorschriften auf Folgejahre vorgetragen werden.
Konsultieren Sie einen Steuerberater, um Ihre Erklärung zu optimieren und Fehler zu vermeiden.
Zu verstehen, wie Ihre Investitionen besteuert werden, ist nicht nur eine rechtliche Frage: Es ist Teil verantwortungsvollen Investierens.